Leistungen

Grundleistungen der Architektur

Grundlagenermittlung

  • Klärung der Rahmenbedingungen: 

Zu Beginn werden die grundlegenden Anforderungen und Ziele des Bauvorhabens ermittelt. Dazu gehören beispielsweise die Bedürfnisse des Bauherrn, das Nutzungskonzept, das Budget und der Zeitrahmen.


  • Analyse des Baugrundstücks: 

Eine eingehende Untersuchung des Baugrunds wird durchgeführt, um dessen Beschaffenheit und mögliche Beschränkungen zu ermitteln. Hierbei werden geologische, hydrologische und topografische Gegebenheiten berücksichtigt.


  • Rechtliche Rahmenbedingungen: 

Es werden die rechtlichen Vorschriften und Baubestimmungen analysiert, die das Bauvorhaben betreffen. Dazu gehören beispielsweise Bauvorschriften, Denkmalschutz, Baugenehmigungen und Nachbarrecht.


  • Ermittlung der Nutzeranforderungen: 

Die Bedürfnisse und Anforderungen der zukünftigen Nutzer des Bauwerks werden ermittelt und dokumentiert. Dabei können Aspekte wie Raumprogramm, Funktionalität, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.


  • Klärung der technischen Rahmenbedingungen: 

Es werden technische Parameter wie Energieeffizienz, Baustoffwahl, Gebäudetechnik und Infrastrukturbedarf geklärt.


  • Erstellung einer Projektstrategie: 

Basierend auf den gesammelten Informationen wird eine Projektstrategie entwickelt, die die Grundlage für die weiteren Planungsphasen bildet. Dabei werden mögliche Lösungsansätze und Planungsvarianten diskutiert.

Vorentwurfsplanung

  • Vorplanung: 

Basierend auf den Ergebnissen der Grundlagenermittlung wird eine erste grobe Planung des Bauvorhabens erstellt. Dies beinhaltet typischerweise Skizzen, Grundrisse, Lagepläne und erste konzeptionelle Überlegungen zur Gestaltung.


  • Klärung von Grundsatzfragen: 

In dieser Phase werden wichtige Entscheidungen getroffen, die das Projekt beeinflussen, wie z. B. die Auswahl von Bauweisen, Materialien und Technologien.


  • Kostenabschätzung: 

Eine grobe Kostenschätzung basierend auf dem Vorentwurf wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass das Projekt im Rahmen des Budgets bleibt.


  • Abstimmung mit dem Bauherrn: 

Der Vorentwurf wird mit dem Bauherrn diskutiert und gegebenenfalls angepasst, um sicherzustellen, dass die Anforderungen und Erwartungen erfüllt werden.

Entwurfsplanung

  • Detailplanung: 

Der Vorentwurf wird weiterentwickelt und detaillierter ausgearbeitet. Das beinhaltet die Erstellung von detaillierten Grundrissen, Schnitten, Fassaden und weiteren Plänen, die alle relevanten Aspekte des Bauvorhabens berücksichtigen.


  • Technische Klärung: 

In dieser Phase werden technische Details wie Konstruktion, Bauphysik, Gebäudetechnik und Materialauswahl genau festgelegt und geprüft.


  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen:

Es werden detaillierte Leistungsverzeichnisse für die einzelnen Gewerke erstellt, die als Grundlage für die spätere Ausschreibung und Vergabe dienen.


  • Abstimmung mit Behörden: 

Die Entwurfsplanung wird bei den zuständigen Behörden eingereicht und auf Genehmigungsfähigkeit geprüft. Gegebenenfalls werden erforderliche Anpassungen vorgenommen.

Genehmigungsplanung / Bauantrag

  • Weiterentwicklung des Entwurfs: 

Basierend auf den Ergebnissen der Entwurfsplanung wird der Planungsprozess weiter fortgesetzt. Dabei werden eventuelle Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen, die sich aus behördlichen Auflagen oder Rückmeldungen ergeben haben.


  • Erstellung der Genehmigungsunterlagen: 

Es werden alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt, die für die Einreichung bei den zuständigen Behörden benötigt werden. Dazu gehören in der Regel:

- Bauantragszeichnungen

- Bauantragsformulare

- Berechnungen


  • Kommunikation mit Behörden: 

Die Genehmigungsunterlagen werden bei den zuständigen Baubehörden eingereicht und gegebenenfalls in Abstimmungsgesprächen oder bei Rückfragen mit den Behörden erläutert und angepasst.


  • Koordination mit Fachplanern: 

Falls erforderlich, werden die Genehmigungsunterlagen mit den Planungsleistungen anderer Fachplaner abgestimmt, beispielsweise mit Tragwerksplanern, Brandschutzplanern oder Energieberatern.


  • Beratung des Bauherrn: 

Der Architekt oder Ingenieur berät den Bauherrn während des Genehmigungsverfahrens und unterstützt ihn bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen und der Kommunikation mit den Behörden.

Ausführungsplanung

  • Weiterentwicklung der Planung: 

Basierend auf den genehmigten Unterlagen der vorherigen Planungsphasen, insbesondere der Genehmigungsplanung, werden die Planungen nun weiter detailliert und präzisiert.


  • Erstellung von Ausführungszeichnungen: 

Es werden detaillierte Pläne und Unterlagen erstellt, die alle für die Bauausführung relevanten Details enthalten. Dazu gehören unter anderem:

- Grundrisse, Schnitte und Ansichten

- Detailzeichnungen


  • Baukonstruktionspläne:

Diese Pläne zeigen die Struktur des Gebäudes, einschließlich der Tragwerkskonstruktion und anderer bautechnischer Details.


  • Koordination mit Fachplanern: 

Die Ausführungsplanung wird mit den Planungsleistungen anderer Fachplaner abgestimmt, um sicherzustellen, dass alle technischen Anforderungen und Schnittstellen berücksichtigt werden.


  • Qualitätssicherung: 

Die Planungsunterlagen werden auf Vollständigkeit, Konsistenz und technische Umsetzbarkeit geprüft, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen entsprechen und eine reibungslose Bauausführung ermöglichen.

Ausschreibung / Vergabe

  • Erstellung der Ausschreibungsunterlagen:

Die Planer erstellen detaillierte Ausschreibungsunterlagen, die alle notwendigen Informationen für potenzielle Bieter enthalten.


  • Ausschreibung der Bauleistungen:

Die Ausschreibungsunterlagen werden veröffentlicht und an potenzielle Bieter versendet, um Angebote einzuholen.


  • Angebotsprüfung und -bewertung:

Die eingegangenen Angebote werden geprüft und bewertet, um den geeigneten Bieter auszuwählen.


  • Vergabeempfehlung: 

Basierend auf der Angebotsprüfung erstellen die Planer eine Empfehlung für die Vergabeentscheidung an den Bauherrn.


  • Mitwirkung bei der Vergabeentscheidung:

Die Planer unterstützen den Bauherrn bei der finalen Vergabeentscheidung, indem sie ihn beraten und Informationen zur Verfügung stellen.


  • Vertragsabschluss: 

Nach der Vergabe wird der Bauvertrag mit dem ausgewählten Bieter abgeschlossen. Die Planer können den Bauherrn auch bei den Vertragsverhandlungen unterstützen und beraten.

Objektüberwachung / Bauleitung

  • Bauleitung und -überwachung: 

Während der Bauphase überwachen und leiten die Architekten oder Ingenieure die Ausführung der Bauleistungen. Sie stellen sicher, dass die Arbeiten gemäß den Vertragsunterlagen, Plänen und technischen Vorgaben ausgeführt werden.


  • Qualitätssicherung: 

Die Objektüberwachung umfasst auch die Kontrolle der Bauqualität. Die Planer überprüfen die ausgeführten Arbeiten auf ihre fachgerechte Ausführung und koordinieren gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen.


  • Terminüberwachung: 

Die Einhaltung des Zeitplans ist entscheidend für den erfolgreichen Abschluss des Bauprojekts. Die Planer überwachen die Bauzeitenpläne und intervenieren bei Verzögerungen, um die termingerechte Fertigstellung sicherzustellen.


  • Kostenkontrolle: 

Die Planer überwachen die Kostenentwicklung während der Bauphase und prüfen die Abrechnungen der ausführenden Unternehmen. Sie stellen sicher, dass das Bauvorhaben innerhalb des vereinbarten Budgets bleibt.


  • Dokumentation: 

Während der Objektüberwachung werden sämtliche relevanten Bauabläufe und Ereignisse dokumentiert. Dies umfasst Baustellenprotokolle, Mängelberichte, Fotodokumentationen und andere Aufzeichnungen.


  • Abnahme und Übergabe: 

Am Ende der Bauphase führen die Planer die Abnahme des Bauwerks durch. Sie prüfen, ob alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden und stimmen die Mängelbeseitigung mit den ausführenden Unternehmen ab. Nach erfolgreicher Abnahme erfolgt die Übergabe des Bauwerks an den Bauherrn.

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Weitere Leistungen

Erstellung von Bauvoranfragen

Für einige Bauvorhaben empfiehlt es sich, zuerst eine Bauvoranfrage zu stellen, um das planungsrechtliche Umfeld für Ihre Vision zu klären.

Anfertigung von Bestandsplänen

In manchen Situationen sind lediglich Bestandspläne Ihrer Gebäude erforderlich, zum Beispiel für Verkaufszwecke oder für Behörden.

Altersgerechtes Bauen / Barrierefreies Bauen

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie umfassend über das Thema barrierefreies Bauen, insbesondere im Zusammenhang mit den Bedürfnissen im Alter, zu beraten. Unsere Mitarbeiter sind darauf spezialisiert, Ihnen bei der Planung und Umsetzung von barrierefreien Lösungen zu helfen, die Komfort, Sicherheit und Lebensqualität für Menschen jeden Alters fördern.

Anfertigung von Visualisierungen

In unserem Haus setzen wir mit Leidenschaft und Kreativität auf die Erstellung hochwertiger Visualisierungen, die den Innen- und Außenbereich Ihres Projekts zum Leben erwecken. Unsere Mitarbeiter arbeiten engagiert daran, Ihre Visionen in eindrucksvolle und ansprechende Darstellungen zu verwandeln, die Ihre Vorstellungen und Ambitionen perfekt widerspiegeln.

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